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   VG Würzburg, 12.09.2011 - W 6 M 11.30245   

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VG Würzburg, 12.09.2011 - W 6 M 11.30245 (https://dejure.org/2011,65400)
VG Würzburg, Entscheidung vom 12.09.2011 - W 6 M 11.30245 (https://dejure.org/2011,65400)
VG Würzburg, Entscheidung vom 12. September 2011 - W 6 M 11.30245 (https://dejure.org/2011,65400)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Asylrechtsstreit; Kostenverteilung; Bemessung des Anteils des Unterliegens bei Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und Rücknahme der Klage im Übrigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (20)

  • VG Augsburg, 23.03.2010 - Au 6 K 10.30024

    Türkischer Staatsangehöriger, kurdische Volkszugehörigkeit; Asylantrag

    Auszug aus VG Würzburg, 12.09.2011 - W 6 M 11.30245
    Der Antragsteller des vorliegenden Erinnerungsverfahrens (im Folgenden: Kläger) hatte im Verfahren W 6 K 10.30024 seine Anerkennung als Asylberechtigter sowie die Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 AufenthG, hilfsweise des § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG beantragt.

    Mit Urteil vom 2. März 2011 wurde die Beklagte im Verfahren W 6 K 10.30024 unter Aufhebung der Nrn. 2 bis 4 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 15. Januar 2010 verpflichtet, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen und die Kosten zu tragen.

    Aufgrund der Klagerücknahme hinsichtlich der Anerkennung als Asylberechtigter seien im Verfahren W 6 K 10.30054 gemäß § 155 Abs. 2 VwGO zwangsläufig dem Kläger mit Beschluss vom 25. Februar 2010 die Kosten auferlegt worden, während im verbliebenen Verfahren W 6 K 10.30024 die Beklagte die Kosten zu tragen habe.

    Wegen der Einzelheiten des jeweiligen Vorbringens wird auf die Gerichtsakten W 6 M 11.30245, W 6 K 10.30024 und W 6 K 10.30054 Bezug genommen.

  • VG Karlsruhe, 12.03.2008 - A 5 K 100/07

    Kostenverteilung im Asylrechtsstreit bei teilweisem Unterliegen bzw. Obsiegen

    Auszug aus VG Würzburg, 12.09.2011 - W 6 M 11.30245
    Dementsprechend kann bei der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und einer Klagerücknahme mit der Folge einer entsprechenden Einstellung im Urteil hinsichtlich des Asylbegehrens gemäß § 155 Abs. 1 Satz 3 VwGO verfahren werden (so VG Stuttgart, U.v. 14.03.2011, Az.: 11 K 553/10, NVwZ-RR 2011, 501; VG Karlsruhe, U.v. 12.03.2008, Az.: A 5 K 100/07).

    Gleiches gilt, wenn der Ausländer seine Klage auf Asylanerkennung zurückgenommen hat und nur noch die Klage auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft weiterverfolgt (vgl. VG Karlsruhe, U.v. 12.03.2008, Az.: A 5 K 100/07).

  • VG Frankfurt/Main, 07.05.2008 - 9 O 959/08

    Streitwert in asylverfahrensrechtlichen Streitigkeiten

    Auszug aus VG Würzburg, 12.09.2011 - W 6 M 11.30245
    Eine zunächst erhobene (nicht erfolgreiche) Asylklage führt - abweichend von der sonst üblichen Systematik - bei gleichzeitiger Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft zu keiner Reduzierung der festzusetzenden außergerichtlichen Aufwendungen (vgl. auch VG Frankfurt, B.v. 07.05.2008, Az.: 9 O 959/08.F.A).
  • VG Würzburg, 05.04.2013 - W 1 M 12.30281

    Bei den Klagebegehren der Verpflichtung des Bundesamtes zur Anerkennung als

    Diese Kostenentscheidung folgt ihrerseits anderen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen (vgl. BVerwG vom 21.12.2006, Az.: 1 C 29.03, Rn. 4 ; HessVGH vom 21.9.2011, Az.: 6 A 1005/10.A, Rn. 41 ; VG Würzburg vom 12.9.2011, Az. W 6 M 11.30245, Rn. 8 ), die von der Prämisse ausgehen, dass im Falle eines Unterliegens hinsichtlich der Asylanerkennung gemäß Art. 16a GG, aber Obsiegens hinsichtlich der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft i.S.d. § 60 Abs. 1 AufenthG der Kläger nur zu einem geringen Teil unterliege und daher insoweit § 155 Abs. 1 Satz 3 VwGO anzuwenden sei.

    Das Gleiche gelte zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen auch dann, wenn das Begehren der Anerkennung als Asylberechtigter abgetrennt und die Klage insoweit zurückgenommen werde (VG Würzburg vom 12.9.2011, Az. W 6 M 11.30245, Rn. 14 ).

  • VG Cottbus, 14.09.2017 - 1 K 856/16

    Asyl, Abschiebungsschutz nach § 60, Abs. 1 und Abs. 2-7 AufenthG,

    Der Umstand, dass er sich damit freiwillig in die Rolle des Unterliegenden begeben hat, ändert nichts an der Geringfügigkeit dieses Teils der Klage (vgl. VG Würzburg, Beschluss vom 12. September 2011 - W 6 M 11.30245 -, juris Rn. 14 m.w.N.; Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Auflage 2014, § 155 Rn. 12).
  • VG Würzburg, 21.10.2015 - W 6 K 15.30149

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für Iranerin als Bahái--Mitglied

    Zur Klarstellung wird im Hinblick auf die erhobene und nach Klagerücknahme und Abtrennung im gesonderten Verfahren W 6 K 15.30699 eingestellte Asylklage betreffend die Anerkennung der Klägerin als Asylberechtigte darauf hingewiesen, dass das Gericht in der Sache eine entsprechende Anwendung von § 155 Abs. 1 Satz 3 VwGO für angemessen hält, da der zurückgenommene Teil der Klage durch die weitgehende Angleichung des Flüchtlingsstatus an die Rechtsstellung der Asylberechtigten kostenmäßig nicht ins Gewicht fällt (Hess. VGH, U.v. 21.9.2011 - 6 A 1005/10.A - EzAR-NF 63 Nr. 4; VG Würzburg, B.v. 12.9.2011 - W 6 M 11.30245 - juris).
  • VG Köln, 20.05.2020 - 22 K 14680/17
    vgl. VG Würzburg, Beschluss vom 12. September 2011 - W 6 M 11.30245 -, juris Rn. 14.
  • VG Würzburg, 02.10.2013 - W 6 K 13.30160

    Konversion vom Islam zur Religionsgemeinschaft der Bahá"í

    Zur Klarstellung wird im Hinblick auf die zunächst erhobene und nach Klagerücknahme und Abtrennung im gesonderten Verfahren W 6 K 13.30344 eingestellte Asylklage betreffend die Anerkennung des Klägers als Asylberechtigter darauf hingewiesen, dass das Gericht in der Sache eine entsprechende Anwendung von § 155 Abs. 1 Satz 3 VwGO für angemessen hält, da der zurückgenommene Teil der Klage durch die weitgehende Angleichung des Flüchtlingsstatus an die Rechtsstellung der Asylberechtigten kostenmäßig nicht ins Gewicht fällt (Hess. VGH, U.v. 21.09.2011 - 6 S 1005/10.A - ZAR 2011, 408; VG Würzburg, B.v. 12.09.2011 - W 6 M 11.30245 - juris).
  • VG Würzburg, 18.06.2014 - W 6 K 14.30228

    Iran; Folgeverfahren; subsidiärer Schutzstatus schon durch Bundesamt

    Zur Klarstellung wird im Hinblick auf die zunächst erhobene und nach Klagerücknahme und Abtrennung im gesonderten Verfahren W 6 K 14.30397 eingestellte Asylklage betreffend die Anerkennung des Klägers als Asylberechtigter darauf hingewiesen, dass das Gericht in der Sache eine entsprechende Anwendung von § 155 Abs. 1 Satz 3 VwGO für angemessen hält, da der zurückgenommene Teil der Klage durch die weitgehende Angleichung des Flüchtlingsstatus an die Rechtsstellung der Asylberechtigten kostenmäßig nicht ins Gewicht fällt (Hess. VGH, U.v. 21.09.2011 - 6 S 1005/10.A - ZAR 2011, 408; VG Würzburg, B.v. 12.09.2011 - W 6 M 11.30245 - juris).
  • VG Aachen, 02.04.2013 - 6 K 1559/11

    Anspruch eines pakistanischen Staatsangehörigen punjabischer Volkszugehörigkeit

    - Beschluss vom 12. September 2011, Az.: W 6 M 11.30245, juris - gestützten Rechtsauffassung des Prozessbevollmächtigten des Klägers, die Beklagte sei mit den vollen Kosten zu belasten, folgt die Kammer nicht.
  • VG Würzburg, 22.04.2015 - W 6 K 15.30041

    Iran; zulässige Untätigkeitsklage; Möglichkeit des Durchentscheidens; Zuerkennung

    Zur Klarstellung wird im Hinblick auf die erhobene und nach Klagerücknahme und Abtrennung im gesonderten Verfahren W 6 K 15.30289 eingestellte Asylklage betreffend die Anerkennung des Klägers als Asylberechtigten darauf hingewiesen, dass das Gericht in der Sache eine entsprechende Anwendung von § 155 Abs. 1 Satz 3 VwGO für angemessen hält, da der zurückgenommene Teil der Klage durch die weitgehende Angleichung des Flüchtlingsstatus an die Rechtstellung des Asylberechtigten kostenmäßig nicht ins Gewicht fällt (HessVGH, U.v. 21.9.2011 - 6 A 1005/10.A - EzAR-NF 63 Nr. 4; VG Würzburg, B.v. 12.9.2011 - W 6 M 11.30245 - juris).
  • VG Karlsruhe, 07.01.2015 - A 4 K 960/14
    wie ein Asylberechtigter, fällt die Abweisung bzw. die Rücknahme seiner Klage be­ züglich Art. 16 a Abs. 1 GG von der praktischen Bedeutung her gesehen kaum ins Gewicht (VG Karlsruhe, Urt. v. 12.03.2008 - A 5 K 100/07 - juris; VG Würzburg, Beschl. v. 12.09.2011 - W 6 M 11.30245 - juris; VG Augsburg, Urt. v. 05.10.2007 - Au 7 K 04.30686-juris).
  • VG Würzburg, 06.03.2013 - W 6 K 12.30207

    Iran; Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft; Propaganda für die DPKI im Iran;

    Zur Klarstellung wird im Hinblick auf die zunächst erhobene und nach Klagerücknahme und Abtrennung im gesonderten Verfahren W 6 K 13.30065 eingestellte Asylklage betreffend die Anerkennung der Klägerin als Asylberechtigte darauf hingewiesen, dass das Gericht in der Sache eine entsprechende Anwendung von § 155 Abs. 1 Satz 3 VwGO für angemessen hält, da der zurückgenommene Teil der Klage durch die weitgehende Angleichung des Flüchtlingsstatus an die Rechtsstellung der Asylberechtigten kostenmäßig nicht ins Gewicht fällt (HessVGH, U.v. 21.09.2011 - 6 S 1005/10.A - ZAR 2011, 408; VG Würzburg, B.v. 12.09.2011 - W 6 M 11.30245 - juris).
  • VG Würzburg, 18.04.2012 - W 6 K 11.30133
  • VG Würzburg, 21.12.2011 - W 6 K 10.30291
  • VG Würzburg, 21.11.2012 - W 6 K 12.30117

    Iran; Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft; kurdisches Ehepaar; Bahá"í (Bahai,

  • VG Würzburg, 25.06.2014 - W 6 K 14.30320

    Iran; Entwicklung eines Kampfroboters im Iran; verweigerte Zusammenarbeit mit

  • VG Würzburg, 23.10.2013 - W 6 K 13.30219

    Iran; Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft; Flucht der Tochter zusammen mit

  • VG Würzburg, 12.12.2011 - W 6 K 11.30001

    Gerichtsbescheid; Iran; Flüchtlingsanerkennung; Aserbaidschaner (Azari, Azeri);

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